Fachanwalt für Versicherungsrecht

IHR PARTNER IM VERSICHERUNGSRECHT

Rechtsanwalt Jens Miller ist seit 2019 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Häufig kommt es zu Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer, wenn ein vermeintlicher Anspruch auf eine Versicherungsleistung besteht. Versicherungen verweigern eine Auszahlung oder kürzen Ihre Ansprüche. Kontaktieren Sie uns daher rechtzeitig.

Versichert, vertreten, versorgt:

  • 01 PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG
    Die Versicherung bestreitet einen Unfall oder die Höhe der Invalidität ist unklar? Wie funktioniert die Gliedertaxe? Kontaktieren Sie uns.
  • 02 BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
    Die Versicherung bestreitet, dass Sie berufsunfähig sind oder behauptet, Sie hätten Falschangaben gemacht? Wir prüfen Ihre Ansprüche.
  • 03 PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
    Die Versicherung kürzt Arztrechnungen? Ihr Krankentagegeld wird nicht gezahlt, weil es heißt, Sie seien nicht krank? Wir helfen Ihnen.
  • 04 ELEMENTAR-, GEBÄUDE- UND HAUSRATVERSICHERUNGEN
    Im Schadensfall behauptet die Versicherung häufig, Sie hätten falsche Angaben gemacht oder es herrscht Streit über die Schadenshöhe.
  • 05 KRAFTFAHRTVERSICHERUNGEN
    Bei eigenen Kaskoschäden kürzen Versicherungen vermehrt die Reparaturkosten oder bestreiten den Versicherungsfall.

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